Kurzzeitpflege

Bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege handelt es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Rückkehr in die eigenen vier Wände nicht möglich ist oder wenn die pflegende Person wegen Urlaub oder eigener Krankheit die Pflege vorübergehend nicht fortsetzen kann. Beides muss vorher von der pflegebedürftigen Person bzw. deren Bevollmächtigten bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden und wird nur bei Vorliegen eines Pflegegrades höher als "1" bewilligt. 

Die Pflegekassen bezuschussen bei beiden Ersatzpflegen jeweils nur die reinen Pflegekosten mit bis zu 1.774,00 €. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen von der pflegebedürftigen Person bzw. deren Angehörigen getragen werden. In unserer Einrichtung sind das derzeit insgesamt € 43,18 - 43,68 / Tag, die als Eigenanteil verbleiben, unabhängig vom zuerkannten Pflegegrad.

Kurzzeitpflege ist jährlich höchstens möglich für

28 Tage bei Pflegegrad 2

22 Tage bei Pflegegrad 3

18 Tage bei Pflegegrad 4

17 Tage bei Pflegegrad 5

Wenn Ihr Angehöriger auch Anspruch auf Verhinderungspflege hat, sind nochmals bis zu 42 Tage bei einer Höchstleistung von € 1.612,00 möglich. Die Abrechnung erfolgt nach dem Vorbild der Kurzzeitpflege. Die Bewilligung ist aber von sehr unterschiedlichen Kriterien abhängig, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.

Die Höhe unseres täglichen Entgelts ist von den Sozialbehörden anerkannt. Wenn Sie bereits Sozialhilfe bekommen, wird das Sozialamt im Allgemeinen auch die Kosten für den Aufenthalt in unserem Haus übernehmen. Der Aufenthalt muss jedoch ebenfalls vorher von der pflegebedürftigen Person bzw. deren Bevollmächtigten beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Wir sind nicht befugt, Anträge auf Übernahme von Kosten für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei Pflegekassen oder Sozialämtern zu stellen, helfen aber gern bei den Formalitäten.

Da wir keinen Pflegeplatz ausschließlich für Kurzzeitpflege reserviert haben sondern nur so genannte "eingestreute" Kurzzeitpflege anbieten, führen wir keine ganzjährige Reservierungsliste. Wenn wir zum gewünschten Zeitpunkt einen freien Platz zur Verfügung haben, können wir einen Pflegegast aufnehmen. Da wir aber verständlicherweise keinen Pflegeplatz über Wochen hinaus frei halten können, können wir Anfragen zu Kurzzeitpflegeplätzen nur innerhalb von zwei Wochen vor dem gewünschten Termin beantworten.

Mit großer Wahrscheinlichkeit können wir keinen Platz in einem Einzelzimmer anbieten, wir achten aber bei der Vergabe von Plätzen in Doppelzimmern darauf, dass die künftigen Mitbewohner zueinander passen.